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Köterrasse, Schlampen, Gott zerstöre ihren Lebensraum - Deutsche kann man (nicht) beleidigen

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Nemeth
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Beitrag von Klartext Mi März 01, 2017 9:09 am

Ein absichtlich doppeldeutiger Titel.

Ein ehemaliger Vorsitzender des Türkischen Elternbundes in Hamburg, Malik Karabulut, hat in einem facebook Eintrag die Deutschen als Kötterrasse und Deutschland als "Schlampe" bezeichnte. Der mittlerweile gelöschte Eintrag schrieb er, als die Resolution zum Armeniervölkermord im Bundestag verabschiedet wurde.

Hier ein Artikel dazu: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/keine-volksverhetzung-staatsanwaltschaft-erlaubt-die-bezeichnung-von-deutschen-als-koeterrasse-a2059264.html?meistgelesen=1

Nun hat ein Hamburger Gericht entschieden, dass solche Tatbestände keine Volksverhetuzung nach Paragraph 130 darstellen. Begründung: Deutsche als Gruppe kann man nicht beleidigen:

Die angegriffene Gruppe müsse „sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit“ herausheben, heißt es laut JF in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Dies gelte aber nicht für die Bezeichnung „Deutsche“, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung“ abgrenzen ließen.

Weil Deutsche die Bevölkerungsmehrheit darstellen, sind sie nicht genug abgrenzbar. Man kann also Deutsche nicht beleidigen - also darf man ihnen unbeschränkt beleidigende Worte an den Kopf werfen. Juristenlogik.

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Beitrag von Nemeth Mi März 01, 2017 4:50 pm

Das könnte jemand mal versuchen mir das ins Gesicht zu sagen.
Die gute Kinderstube wäre ein Relikt aus der Steinzeit.

Wenn ich dann noch lese, daß so Juristenlogik wäre, dann kann unsereins
nur noch bemerken, wo ist denn der gesunde Menschenverstand geblieben.
Keine, noch so primitive Gemeinschaft kann man so titulieren, ohne an etwaige Folgen
in Kauf zu nehmen.

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Beitrag von Eppelein von Gailingen So März 05, 2017 1:38 pm

Moin, bin der "Neue" mit meinem ersten Beitrag.

Stellt sich doch die Frage, wie es sich verhält, wenn ein Deutscher das Türkische Volk ebenfalls mit einem, ich sage einmal Unwort betitelt?

Wird seitens der Justiz gegen den Deutschen vorgegangen, muß er mit Strafanzeige rechnen .....?

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Beitrag von Wittgenstein So März 05, 2017 7:09 pm

Eppelein von Gailingen schrieb:Moin, bin der "Neue" mit meinem ersten Beitrag.

Stellt sich doch die Frage, wie es sich verhält, wenn ein Deutscher das Türkische Volk ebenfalls mit einem, ich sage einmal Unwort betitelt?

Wird seitens der Justiz gegen den Deutschen vorgegangen, muß er mit Strafanzeige rechnen .....?

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Ja, Eppelein, er muß damit rechnen, wenn es sich um in Deutschland gemeldete Türken handelt, m.E. auch solche mit doppelter Staatsangehörigkeit.
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Beitrag von Eppelein von Gailingen So März 05, 2017 7:17 pm

Danke Wittgenstein!

Wie sieht es dann mit Türken aus, die im Besitz eines Doppelpaßes sind. Kann man die Belangen, auch wenn sich diese hinter ihrem Türkischen Paß "verstecken"?

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Beitrag von Wittgenstein So März 05, 2017 7:39 pm

Eppelein von Gailingen schrieb:Danke Wittgenstein!

Wie sieht es dann mit Türken aus, die im Besitz eines Doppelpaßes sind. Kann man die Belangen, auch wenn sich diese hinter ihrem Türkischen Paß "verstecken"?

Gerne, Eppelein von Gailingen.

Da die Tat - soweit strafbar - auf deutschem Hoheitsgebiet begangen wurde, schützt auch der Doppelpaß nicht vor Bestrafung. Denn der Betroffene hat eben auch einen deutschen Paß zusätzlich.

Gem. § 3 StGB gilt das deutsche Strafrecht für Taten, die im Inland begangen werden. Eine Auslandstat mit besonderem Inlandsbezug, § 5 StGB, liegt hier nicht vor, so daß ermittelt werden kann.
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Beitrag von Eppelein von Gailingen So März 05, 2017 8:08 pm

Wittgenstein schrieb:
Gerne, Eppelein von Gailingen.



Gem. § 3 StGB gilt das deutsche Strafrecht für Taten, die im Inland begangen werden. Eine Auslandstat mit besonderem Inlandsbezug, § 5 StGB, liegt hier nicht vor, so daß ermittelt werden kann.

Wieder meinen Dank, Wittgenstein.

Es ist in der Tat krass, daß der Deutsche belangt wird, sobald ein Doppelpaßträger im eigenen Land verunglimpft wird. Im Ausland kann quasi gegen Deutschland gepoltert werden, was bei Behörden nur ein Lächeln hervorruft.

Für mich sind Doppelpaßträger immer noch ihrem Geburtsland mit all ihrer Denke zugetan, da beißt die Maus keinen Faden ab! Beispiele gäbe es zur Genüge -


Eppelein von Gailingen

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Beitrag von Marek1964 So März 05, 2017 8:19 pm

Eppelein von Gailingen schrieb:Moin, bin der "Neue" mit meinem ersten Beitrag.

Gut, dass Du das in Gänsefüsschen geschrieben hast - wir sind ja alte Bekannte. Aber wie auch immer, herzlich willkommen.

Ich habe mich ja jetzt etwas eingehender damit befasst, und die Köterrasse ist ja nur ein verwendeter Ausdruck. " In der Jungen Freiheit steht ein umfassenderes Zitat von Karabulut:

Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt und wir schweigen immer noch.“ Und: „Erhofft sich die Türkei etwas von dieser Köterrasse? Ihr nennt uns Verbrecher und wir sollen dazu schweigen. Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse.“

Von ihren Händen fließt immer noch jüdisches Blut. Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt“, wird Karabulut zitiert. „Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.“

Ich meine, es ist unglaublich, dass sowas nicht Volksverhetzung sein soll - ein klarer Aufruf zur Gewalt - wegen der Wertung eines Ereignisses, das mehr als 100 Jahre her ist (über den Völkermord an den Armeniern hier mehr, link folgt). Die Leugnug dieses eigentlich unbestrittenen Ereignisses stellt ein besonderes Kapitel dar.

Das Üble daran, dass solch ein Urteil einen Präzedenzfall darstellt. Man kann die Bevölkerungsmehrheit beleidigen wie man will. Es wird zu einer weiteren Eskalation der politischen Diskussionskultur führen und natürlich auch Wut bei den identitären Deutschen auslösen - und sicher bei manchem neutralen Beobachter über die Arroganz eines Immigranten, aber auch die unzurechnungsfähige Wut, die sowas darstellt und die bei Muslimen immer wieder zu sehen ist. Zwar hat sich Karabulut entschuldigt - aber ich fürchte, dass das nur unter Druck geschah. Er dachte wohl, wenn er auf türkisch schreibt, bekommen das nur "seine" Leute mit.

Die Begründung kommt mir aber auch formal wie materiell falsch. Wenn eine Gruppe äusserlich nicht klar abgrenzbar ist, kann sie nicht beleidigt werden - ja, dann sind die Türken, Juden, Schwule etc. auch nicht klar abgrenzbar. Wie sehe ich an, ob ein Türke ein Türke ist und kein Italiener, Grieche oder auch eingebürgerter Deutscher? Wie merke ich, dass jemand Jude ist, wenn er keine Kippa trägt? Wie sehe ich einem Homosexuellen die sexuelle Orientierung an, wenn er nicht gerade händchenhaltend mit einem Mann daherkommt? Einfach Unsinn.

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Beitrag von Klartext Mo März 06, 2017 6:21 pm

Haha, hier ein Text von einem wahren "Köter":

https://www.pi-news.net/2017/03/brief-eines-echten-koeters-an-die-deutschen/

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Beitrag von Wallenstein Mi März 08, 2017 4:19 pm

Wie schon gesagt: Ich bin kein Jurist, musste nur einige Pflichtseminare belegen

Die Begründung des Gerichts ist nicht so einfach nachvollziehbar. Laut Staatsanwalt ist der Tatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung nicht gegeben, denn:

„Bei beiden Tatbeständen ist Voraussetzung, dass Teile der inländischen Bevölkerung angegriffen werden, die sich nach politischen, nationalen, ethnischen, rassischen, weltanschaulichen, religiösen, sozialen, beruflichen oder anderen Merkmalen unterscheiden lassen.“ – Quelle: http://www.mopo.de/25941510 ©2017“

Ich hatte früher einmal gelernt: Beleidigungsfähig sind nur natürliche Personen und überschaubare Gruppen.

Sage ich: Die Türken sind scheiße, dann ist das nicht strafbar, meine ich aber eine bestimmte Person oder eine bestimmte Gruppe, dann ist sehr wohl strafbar. Das leuchtet auch ein.

In der Begründung steht aber auch etwas von Gruppen, die sich unterscheiden lassen müssen. Sage ich: „Alle Hausbesitzer sind raffgierige Schweine!“ Ist das jetzt strafbar oder muss ich mich jetzt auf eine bestimmte Person beziehen, wie etwa; „Herr Meyer ist Hausbesitzer und deshalb ein raffgieriges Schwein?“ Ist nur der zweite Satz strafbar und der erste nicht? Und wie groß muss eine Gruppe sein, damit sie beleidigungsfähig wird? In der Praxis läuft dies ohnehin meistens parallel.

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Beitrag von Marek1964 Do März 09, 2017 11:27 pm

Es geht ja um den Paragraphen 130, denjenigen der Volksverhetzung. Und das ist was anderes als Beleidigung. Der Paragraph:

Strafbarkeit kann wegen § 130 Abs.1 Nr. 2 StGB vorliegen. Danach ist strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe...beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Eine Gruppe i.S. der Nr. 1 ist eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe.

Das wäre hier gegeben. Er hat ja auch gesagt "Möge Gott ihren Lebensraum zerstören". Für mich eigentlich klar.



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