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Bleiben staatliche Verbrechen ungesühnt?

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Marek1964
Wallenstein
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Bleiben staatliche Verbrechen ungesühnt? - Seite 2 Empty Re: Bleiben staatliche Verbrechen ungesühnt?

Beitrag von wfwbinder Sa Apr 25, 2015 9:38 am

Judas Phatre schrieb:
Das Beste, was man noch über das Abscheckungssystem sagen kann, ist, dass es potentielle Verbrecher zwingt, zu kalkulieren, ob sich ein Verbrechen lohnt. Ich gebe hier offen zu, dass ich selbst oft solche Berechnungen durchgeführt habe. Aber ist das unser Ziel?
Am Anfang schrieb ich, dass es ein Fehler ist, das Individuum als etwas Abgetrenntes zu betrachten und später, dass Verbrechen Fehler sind. Daraus folgt aber, dass das System der Vergeltungsstrafen ein Verbrechen ist. Aus diesem Grund benutzen Stoiker kaum "Gut" und "Böse", sondern nur "Richtig" und "Falsch".

Kommen wir zurück auf die Basis dieses Themas "bleiben staatliche Verbrechnen ungesühnt?" und befassen uns mit dem von Dir eingebrachten Aspekt: Kalkulation, ob sich ein Verbrechen lohnt,
kommen wir vermutlich zu einer neuen Betrachtungsweise.

1. Lohnt es sich für den Staat? Das sind dann wohl Fälle wie Hitler, Himmler und Konsorten, die der Ansicht waren Millionen Menschen umzubringen um ihr kranken Ideen durchzusetzen. Aber natürlich auch die Versklavungen, um die Arbeitsleistung auszunutzen. Angst vor Strafe hatten die natürlich nicht, weil sie sich ja selbst zu den absoluten Richtern aufspielten und mit der Kriegsniederlage wohl nicht kalkuliert haben.

2. Verbrechen von Truppen, oder Truppenteilen durch Verstöße gegen die Haager Landkriegsverordnung, oder die Menschenrechte. Auch hier entweder die Überzeugung, dass die Taten "durchgewunken werden," wenn sie nicht sogar auf Befehl geschahen.

3. Dann die individuellen Kriegsverbrechen im Dienst (AbuGraib usw.). Ich denke, dass die Täter kein, oder zumindest ein herabgesetztes Unrechtsbewusstsein haben. Einige eventuell auch selbst nicht begonnen hätten, aber mitmachten, um sich nicht als Aussenseiter zu gelten. Auch die Leute werden nicht "nutzen gegen Straferwartung" kalkulieren. Diese Taten sind vermutlich entweder aus Wut motiviert (wenn es um Leute geht, die gerade Kameraden verletzt, oder getötet haben), oder unter Foltergesichtspunkten, um Aussagen zu erzwingen.

4. Individuelle Verbrechen von Soldaten ausserhalb des Kriegsgeschehens gegen die Zivilbevölkerung. Plünderung, Raub, Diebstahl, Vergewaltigung. Da gibt es schon die Kalkulation "nutzen-Straferwartung/-befürchtung." Aber vermutlich auch stark herabgesetzt, weil man sich innerhalb der Truppe sicher fühlen dürfte.
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