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Legitimität der römischen Kaiser

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Legitimität der römischen Kaiser Empty Legitimität der römischen Kaiser

Beitrag von Anticus Di Jun 21, 2016 2:32 pm

Hallo User,

In diesem Faden https://geschichte-forum.forumieren.de/t877-das-griechisch-orthodoxe-christentum habe ich folgendes Zitat gelesen:

"Weshalb er überhaupt gegen Rom zog, war um seinen Thron zu beanspruchen, dem ihm der Usorpator Maxentius, dieser widerrechtliche Kaiser, streitig machte."

Wie war das eigentlich im alten Rom - gab es wirklich eine Legitimität der Kaiser, also, ich meine, wie konnten die anders an die Macht kommen als durch Gewalt, wie schon Augustus? Was unterschied dann die Usurpatoren? Oder war das ein Begriff, der nach Belieben verwendet wurde?
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Legitimität der römischen Kaiser Empty Re: Legitimität der römischen Kaiser

Beitrag von Wallenstein Di Jun 21, 2016 4:16 pm

Im römischen Reich war ein Kaiser legitimiert, wenn die römischen Oberschichten in Verwaltung und Militär ihn akzeptierten.

Augustus ließ sich sein Prinzipat vom Senat bestätigen. Danach verwandelte sich das Reich in eine Erbmonarchie. Der jeweilige Herrscher designierte einen Nachfolger und der musste dann hoffen, von der Oberschicht, also vom Senat und den Legionsführern, akzeptiert zu werden. Das klappte halbwegs bei der julisch-claudischen Dynastie, den Flaviern, den Adoptivkaisern und den Severern.
An die Macht gelangten die Dynastien allerdings teilweise erst durch einen Bürgerkrieg wie die Flavier oder die Severer. Im Prinzip lief es also so ab: eine Dynastie kam teilweise gewaltsam an die Macht, ließ sich die Herrschaft von der Oberschicht bestätigen und führte dann eine Erbmonarchie ein.

Im dritten Jahrhundert begann die Ära der Soldatenkaiser. Jetzt regierte immer der Kaiser, der die stärksten Legionen besaß, in der Regel immer nur kurze Zeit.

Diokletian führte die Tetrarchie ein, das Reich sollte von vier Kaisern mit unterschiedlichen Machtkompetenzen in verschiedenen Regionen beherrscht werden. Das ursprüngliche Auswahlkriterium sollte die militärische Tüchtigkeit sein, dann sollte jeweils der Sohn auf den Vater folgen, also eine Erbmonarchie eingeführt werden. Nach dem Rücktritt von Diokletian brachen aber wieder Bürgerkriege aus. Rein formal gesehen waren weder Konstantin noch Maxentius berechtigt, die komplette Herrschaft zu übernehmen. Hier entschieden wieder die Legionen. Konstantin führte nach seinem Sieg erneut die Erbmonarchie ein und vererbte das Reich an die Söhne.

Inzwischen war nur noch die Zustimmung der Legionen notwendig für den Kaisertitel. Der Senat, also der zivile Bereich, hatte seine Macht weitgehend eingebüßt.


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Legitimität der römischen Kaiser Empty Re: Legitimität der römischen Kaiser

Beitrag von Ceres Di Jun 21, 2016 5:06 pm

Zu deiner Frage der Userpatoren:

Userpation bedeutet im eigentlichen Sinne soviel wie IM BESITZ NEHMEN, also widerrechtlich die Macht an sich reißen. Das bedeutet auch soviel, das ein Userpator eine gewaltsame Verdrängung eines legitimen Herrschers und einen Umsturz der Verfassung anstrebt.

Ist ein Usurpator nur zwischenzeitlich in den Besitz der Staatsgewalt gelangt (was ja auch vorkam), so musste er ein wieder restaurierter rechtmäßiger Landesherr meist die in der Zwischenzeit vorgenommenen Regierungshandlungen in ihren tatsächlichen und rechtlichen Folgen anerkennen. Wenn er hierzu nicht gewillt war, könnten ohne weiteres Unbilligkeiten und Unzuträglichkeiten entstehen, denn er hatte noch lange nicht die Macht eines Kaisers. Auch war es möglich für einen Userpator Kaiser zu werden, wenn er seine Gegner gewaltsam ausschaltet (beseitigt).

Sollte ich jetzt i-wie falsch liegen, korrigiert mich!
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