Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
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Klartext
Wittgenstein
Moschusochse
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Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
Es gibt ja Spannungen zwischen Deutschland und der Türkei. Ein Punkt ist, dass die Türkei Regierungsvertreter nach Deutschland schicken will, um für die Verfassungsreform zu werben. Aus Sicherheitsgründen wurden Veranstaltungen untersagt.
Ich frage mich grundsätzlich, ob das überhaupt üblich ist - auf fremden Territorium Wahl- und Abstimmungskampagnen durchzuführen und wie das völkerrechtlich zu sehen ist. Ich kann mich nicht erinnern, dass es sowas irgendwo anders jemals gegeben hätte. Kennt jemand von Euch Beispiele?
Ich frage mich grundsätzlich, ob das überhaupt üblich ist - auf fremden Territorium Wahl- und Abstimmungskampagnen durchzuführen und wie das völkerrechtlich zu sehen ist. Ich kann mich nicht erinnern, dass es sowas irgendwo anders jemals gegeben hätte. Kennt jemand von Euch Beispiele?
Moschusochse- Anzahl der Beiträge : 267
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Re: Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
Moschusochse schrieb:Es gibt ja Spannungen zwischen Deutschland und der Türkei. Ein Punkt ist, dass die Türkei Regierungsvertreter nach Deutschland schicken will, um für die Verfassungsreform zu werben. Aus Sicherheitsgründen wurden Veranstaltungen untersagt.
Ich frage mich grundsätzlich, ob das überhaupt üblich ist - auf fremden Territorium Wahl- und Abstimmungskampagnen durchzuführen und wie das völkerrechtlich zu sehen ist. Ich kann mich nicht erinnern, dass es sowas irgendwo anders jemals gegeben hätte. Kennt jemand von Euch Beispiele?
Das Völkerrecht läßt in ganz bestimmten Fällen - ein solcher liegt hier aber nicht vor - die Ausübung fremder Hoheitsgewalt auf eigenem Gebiet zu. Ansonsten gilt grundsätzlich Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. In diesem Zusammenhang ist auch Art.8 Absatz1 Grundgesetz wichtig: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Nach Absatz 2 kann dieses Recht für Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden (insbes. das Versammlungsgesetz)
Daraus schließe ich jedenfalls, daß unter freiem Himmel in der Öffentlichkeit ein fremder Staat schon garkeinen Wahlkampf betreiben darf, denn seine Staatsgewalt wird auf seinem Territorium gebildet und ausgeübt. Bei Wahlversammlungen für die Türkei in geschlossenen Räumen dürfte gelten, daß sich Türken mit Doppelpaß zwar dort ebenso wie im Freien treffen dürfen, weil sie auch einen deutschen Paß besitzen, das Deutschenrecht des Art. 8 und anhängend Art. 20 Absatz 2 GG aber Vorrang besitzt. Doppelpaßler dürfen nur an deutschen Wahlkämpfen für das Bilden deutscher Staatsgewalt teilnehmen, nicht etwa an türkischen Wahlkämpfen zur Bildung der Staatsgewalt der Türkei. Abweichende Vorschriften aufgrund EU - Verordnungen bzw. Asoziierungsabkommen dürften verfassungswidrig sein. Zuständig zum Bewältigen der Probleme ist die Bundesregierung, da es um Bundesrecht geht.
Wittgenstein- Anzahl der Beiträge : 41
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Re: Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
Der Staatsrechtsprofessor Christian Tomuschat sieht es ähnlich:
Der Auftritt eines Ministers ist nicht derjenige eines Privatmannes. Er nimmt als Organ eines fremden Staates eine Handlung wahr, die auf dem Boden eines fremden Staates nicht stattzufinden hat.
Roland Tichy nimmt kein Blatt vor den Mund und geht hart mit dem Kuschelkurs der Kanzlerin ins Gericht: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/sultan-erdogan-fordert-tribut-von-merkel-und-sie-zahlt/
Der Auftritt eines Ministers ist nicht derjenige eines Privatmannes. Er nimmt als Organ eines fremden Staates eine Handlung wahr, die auf dem Boden eines fremden Staates nicht stattzufinden hat.
Roland Tichy nimmt kein Blatt vor den Mund und geht hart mit dem Kuschelkurs der Kanzlerin ins Gericht: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/sultan-erdogan-fordert-tribut-von-merkel-und-sie-zahlt/
Klartext- Anzahl der Beiträge : 393
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Re: Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
Klartext schrieb:Der Staatsrechtsprofessor Christian Tomuschat sieht es ähnlich:
Der Auftritt eines Ministers ist nicht derjenige eines Privatmannes. Er nimmt als Organ eines fremden Staates eine Handlung wahr, die auf dem Boden eines fremden Staates nicht stattzufinden hat.
Roland Tichy nimmt kein Blatt vor den Mund und geht hart mit dem Kuschelkurs der Kanzlerin ins Gericht: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/sultan-erdogan-fordert-tribut-von-merkel-und-sie-zahlt/
Im Vorgriff auf die Zukunft hält uns die Türkei - Bevölkerungsüberschuß jährlich 1000000 - natürlich bereits für eine türkische Provinz in spe.
Wittgenstein- Anzahl der Beiträge : 41
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Re: Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
Ich hoffe, dass wir irgendwann einmal aufwachen. Die Dreistigkeit, die sich die Türkei erlaubt angesichts aller Umstände ist unglaublich.
Eigentlich haben wir alle Machttrümpfe in der Hand. Man kann die DITIB Imame verhaften oder ausweisen. Man kann Türken verhaften oder ausweisen. Man kann die Hilfsgelder streichen. Man hätte diesen einen türkischen Minister verhaften können und seine Entlassung gegen eine Entlassung dieses Journalisten in der Türkei abhängig machen.
Man hat nur den mentalen Block und den naiven Appeasement Glauben, wenn man nur genug nachgibt, kommt das dann schon irgendwann gut. Da kommt gar nichts gut. Nur konsequente Härte bringts. Aber sowas kennt unsere weltfremde Pfarrerstocher nicht und ihre Sozi Kollegen schon gar nicht.
Eigentlich haben wir alle Machttrümpfe in der Hand. Man kann die DITIB Imame verhaften oder ausweisen. Man kann Türken verhaften oder ausweisen. Man kann die Hilfsgelder streichen. Man hätte diesen einen türkischen Minister verhaften können und seine Entlassung gegen eine Entlassung dieses Journalisten in der Türkei abhängig machen.
Man hat nur den mentalen Block und den naiven Appeasement Glauben, wenn man nur genug nachgibt, kommt das dann schon irgendwann gut. Da kommt gar nichts gut. Nur konsequente Härte bringts. Aber sowas kennt unsere weltfremde Pfarrerstocher nicht und ihre Sozi Kollegen schon gar nicht.
Klartext- Anzahl der Beiträge : 393
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Re: Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
Klartext schrieb:Ich hoffe, dass wir irgendwann einmal aufwachen. Die Dreistigkeit, die sich die Türkei erlaubt angesichts aller Umstände ist unglaublich.
Eigentlich haben wir alle Machttrümpfe in der Hand. Man kann die DITIB Imame verhaften oder ausweisen. Man kann Türken verhaften oder ausweisen. Man kann die Hilfsgelder streichen. Man hätte diesen einen türkischen Minister verhaften können und seine Entlassung gegen eine Entlassung dieses Journalisten in der Türkei abhängig machen.
Man hat nur den mentalen Block und den naiven Appeasement Glauben, wenn man nur genug nachgibt, kommt das dann schon irgendwann gut. Da kommt gar nichts gut. Nur konsequente Härte bringts. Aber sowas kennt unsere weltfremde Pfarrerstocher nicht und ihre Sozi Kollegen schon gar nicht.
Unsere Verwalter haben sich die Falle, inder sie jetzt gefangen sind, selber gestellt. Sie werden darin umkommen.
Wittgenstein- Anzahl der Beiträge : 41
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Re: Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
Wittgenstein schrieb:Klartext schrieb:Ich hoffe, dass wir irgendwann einmal aufwachen. Die Dreistigkeit, die sich die Türkei erlaubt angesichts aller Umstände ist unglaublich.
Eigentlich haben wir alle Machttrümpfe in der Hand. Man kann die DITIB Imame verhaften oder ausweisen. Man kann Türken verhaften oder ausweisen. Man kann die Hilfsgelder streichen. Man hätte diesen einen türkischen Minister verhaften können und seine Entlassung gegen eine Entlassung dieses Journalisten in der Türkei abhängig machen.
Man hat nur den mentalen Block und den naiven Appeasement Glauben, wenn man nur genug nachgibt, kommt das dann schon irgendwann gut. Da kommt gar nichts gut. Nur konsequente Härte bringts. Aber sowas kennt unsere weltfremde Pfarrerstocher nicht und ihre Sozi Kollegen schon gar nicht.
Unsere Verwalter haben sich die Falle, inder sie jetzt gefangen sind, selber gestellt. Sie werden darin umkommen.
Um die "Verwalter" wäre es nicht schade...
Falk v. K.- Anzahl der Beiträge : 160
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Alter : 75
Re: Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
Ich bin kein Jurist, musste nur einige Pflichtseminare belegen, aber meines Wissens müsste es Möglichkeiten geben, die Wahlkampfauftritte zu verbieten. Und zwar aus zwei Gründen:
Die in der Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit richtet sich nur an deutsche Staatsbürger.
Die politische Betätigung von Ausländern kann untersagt werden, wenn das friedliche Zusammenleben darunter zu leiden droht.
Die Versammlungsfreiheit gilt in der Praxis aber als höheres Rechtsgut, deshalb haben die Richter ihr immer Vorrang gegeben. Aus dem Grunde konnten auch NPD, Kurden, Palästinenser usw. hier stets Versammlungen durchführen. Verbote wurden fast immer von Gerichten aufgehoben. Im Prinzip ist ein Verbot aber möglich, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Möglich wäre auch ein Vorgehen nach Paragraf 47 Aufenthaltsgesetz. Danach kann die politische Betätigung von Ausländern zum Beispiel dann beschränkt oder untersagt werden, wenn sie "das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet (...) beeinträchtigt oder gefährdet“. Man könnte dann solche Versammlungen verbieten, das ist Aufgabe der Landesregierungen.
Der Tübinger Völkerrechtler Martin Nettesheim ist der Meinung, dass man ausländischen Staatsoberhäuptern auch die Einreise verweigern könnte, auch wenn sie als Privatleute einreisen. Lässt man sie hinein, dürften sie zumindest keine politischen Reden halten.
Es ist nicht anzunehmen, dass die Bundesregierung in dieser Angelegenheit aktiv werden wird, schon aus diplomatischen Gründen nicht. Vermutlich tun dies auch nicht die Länder. Der schwarze Peter bleibt an den Kommunen hängen. Die müssen nun entscheiden. Bisher haben sie sich so verhalten, dass Wahlauftritte aufgrund fadenscheiniger Gründe gestrichen wurden (Bombenalarm, Feuergefahr usw.) So macht hat sich die Bundesregierung nicht die Hände schmutzig.
Die in der Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit richtet sich nur an deutsche Staatsbürger.
Die politische Betätigung von Ausländern kann untersagt werden, wenn das friedliche Zusammenleben darunter zu leiden droht.
Die Versammlungsfreiheit gilt in der Praxis aber als höheres Rechtsgut, deshalb haben die Richter ihr immer Vorrang gegeben. Aus dem Grunde konnten auch NPD, Kurden, Palästinenser usw. hier stets Versammlungen durchführen. Verbote wurden fast immer von Gerichten aufgehoben. Im Prinzip ist ein Verbot aber möglich, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Möglich wäre auch ein Vorgehen nach Paragraf 47 Aufenthaltsgesetz. Danach kann die politische Betätigung von Ausländern zum Beispiel dann beschränkt oder untersagt werden, wenn sie "das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet (...) beeinträchtigt oder gefährdet“. Man könnte dann solche Versammlungen verbieten, das ist Aufgabe der Landesregierungen.
Der Tübinger Völkerrechtler Martin Nettesheim ist der Meinung, dass man ausländischen Staatsoberhäuptern auch die Einreise verweigern könnte, auch wenn sie als Privatleute einreisen. Lässt man sie hinein, dürften sie zumindest keine politischen Reden halten.
Es ist nicht anzunehmen, dass die Bundesregierung in dieser Angelegenheit aktiv werden wird, schon aus diplomatischen Gründen nicht. Vermutlich tun dies auch nicht die Länder. Der schwarze Peter bleibt an den Kommunen hängen. Die müssen nun entscheiden. Bisher haben sie sich so verhalten, dass Wahlauftritte aufgrund fadenscheiniger Gründe gestrichen wurden (Bombenalarm, Feuergefahr usw.) So macht hat sich die Bundesregierung nicht die Hände schmutzig.
Wallenstein- Gründungsmitglied
- Anzahl der Beiträge : 872
Anmeldedatum : 03.02.15
Re: Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
Ich glaube, dass es aber einfach gute Sitte ist, Wahlkampf nicht im Ausland zu führen. Es ist aber bezeichnend, dass die Türkei da sich nicht daran halten will, obwohl man letztes Jahr Deutsche Politiker nicht einmal den Besuch des NATO Stützpunkts ermöglichte, sich nun beleidigt zeigt, wenn man Vorbehalte hat. Diese Selbstsgerechtigkeit finde ich abstossend und sollte viel deutlicher zum Audruck gebracht werden.
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Marek1964- Admin
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Anmeldedatum : 18.01.15
Re: Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
Im Zusammenhang mit der Diskussion, ob türkische Politiker hier Wahlkampfwerbung machen dürfen oder nicht, bin ich kürzlich auf einen Aspekt gestoßen, der landläufig überhaupt nicht bedacht wird. Welcher? Nun, ich meine den Aspekt, ob die Wahlkampfwerbung im Ausland türkischem Recht entspricht. Diesen Artikel habe ich mit Interesse gelesen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article162717184/Tuerkisches-Gesetz-verbietet-explizit-den-Wahlkampf-im-Ausland.html
Dass sich die türkischen Regimepolitiker nicht an inländisches Recht halten, haben sie in vielen Fällen bewiesen. Warum sollten sie sich also im konkreten Fall daran halten?!
Immerhin zeigen Erdogan und seine Helfershelfer, was wir von ihnen erwarten können: Pochen auf internationales Recht da, wo es ihnen nützt, aber auch Missachtung von türkischem Recht und Gesetz, wenn es zu ihrem Vorteil ist. Mit anderen Worten: wenn die Türken für die Verfassungsänderungen stimmen, dann bringt die Zukunft ein Regime, das überheblich, anmaßend und willkürlich im Inneren und nach Außen auftritt und seine Interessen mit Erpressung sowie Drohungen durchsetzen will. Nehmen wir die bisherigen Vorgänge und Verhaltensweisen der Regierenden in der Türkei hinzu, dann kann ich keinen wirklichen Unterschied mehr zwischen einem faschistischem Regime der Vergangenheit und dem bestehenden Regime Erdogans erkennen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article162717184/Tuerkisches-Gesetz-verbietet-explizit-den-Wahlkampf-im-Ausland.html
Dass sich die türkischen Regimepolitiker nicht an inländisches Recht halten, haben sie in vielen Fällen bewiesen. Warum sollten sie sich also im konkreten Fall daran halten?!
Immerhin zeigen Erdogan und seine Helfershelfer, was wir von ihnen erwarten können: Pochen auf internationales Recht da, wo es ihnen nützt, aber auch Missachtung von türkischem Recht und Gesetz, wenn es zu ihrem Vorteil ist. Mit anderen Worten: wenn die Türken für die Verfassungsänderungen stimmen, dann bringt die Zukunft ein Regime, das überheblich, anmaßend und willkürlich im Inneren und nach Außen auftritt und seine Interessen mit Erpressung sowie Drohungen durchsetzen will. Nehmen wir die bisherigen Vorgänge und Verhaltensweisen der Regierenden in der Türkei hinzu, dann kann ich keinen wirklichen Unterschied mehr zwischen einem faschistischem Regime der Vergangenheit und dem bestehenden Regime Erdogans erkennen.
ArnoldB.- Anzahl der Beiträge : 90
Anmeldedatum : 08.05.15
Re: Wahl- und Abstimmungskampf auf fremdem Territorium - Beispiele
Man muss eigentlich klar sagen: Das "Referendum" zu Erdogans Gesetz sollte man klar sagen: Das Gesetz ist nichts anderes als das Ermächtigungsgesetz wie es 1933 durchgesetzt wurde.
Klartext- Anzahl der Beiträge : 393
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