Wie wurde rechtlich Hitler Reichspräsident?
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Wie wurde rechtlich Hitler Reichspräsident?
Wie war eigentlich rechtlich, dass Hitler Reichspräsident wurde? Zuvor wurden ja Reichspräsidenten vom Volk gewählt, hat er da die Verfassung vorher geändert oder eine Lücke gefunden, wie ich es gehört habe?
Moschusochse- Anzahl der Beiträge : 267
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Re: Wie wurde rechtlich Hitler Reichspräsident?
Der geschichtliche Gang verlief wie folgt:
Am 1. August 1934 vereinigte das Kabinett, in dem ja nur noch Nazis saßen, das Reichspräsidentenamt per Gesetzesbeschluss mit dem Kanzleramt und übertrug „die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler".
Die rechtliche Grundlage für einen solchen Schritt bildete meines Wissens das Ermächtigungsgesetz von 1933.
Nach Hindenburgs Tod im Jahre 1934 gingen also die Funktionen des Amtes des Reichspräsidenten auf Hitler über, was dieser sich in der Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs anschließend bestätigen ließ.
In dieser Volksabstimmung wurden die Bürger wie folgt gefragt:
„Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter. Stimmst Du, Deutscher Mann, und Du, Deutsche Frau, der in diesem Gesetz getroffenen Regelung zu?“
Das war natürlich nur reine Formsache. In einer Diktatur gibt es keine freie Wahl. Ein Reichspräsidentenamt gab es also nicht mehr.
In seinem Testament verfügte Hitler, dass das Amt des Reichspräsidenten und das des Reichskanzlers wieder neu geschaffen werden sollen. Reichskanzler wurde Goebbels, der sich aber schon einen Tag später umbrachte, Nachfolger gab es nicht. Reichspräsident wurde Dönitz.
Am 1. August 1934 vereinigte das Kabinett, in dem ja nur noch Nazis saßen, das Reichspräsidentenamt per Gesetzesbeschluss mit dem Kanzleramt und übertrug „die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler".
Die rechtliche Grundlage für einen solchen Schritt bildete meines Wissens das Ermächtigungsgesetz von 1933.
Nach Hindenburgs Tod im Jahre 1934 gingen also die Funktionen des Amtes des Reichspräsidenten auf Hitler über, was dieser sich in der Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs anschließend bestätigen ließ.
In dieser Volksabstimmung wurden die Bürger wie folgt gefragt:
„Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter. Stimmst Du, Deutscher Mann, und Du, Deutsche Frau, der in diesem Gesetz getroffenen Regelung zu?“
Das war natürlich nur reine Formsache. In einer Diktatur gibt es keine freie Wahl. Ein Reichspräsidentenamt gab es also nicht mehr.
In seinem Testament verfügte Hitler, dass das Amt des Reichspräsidenten und das des Reichskanzlers wieder neu geschaffen werden sollen. Reichskanzler wurde Goebbels, der sich aber schon einen Tag später umbrachte, Nachfolger gab es nicht. Reichspräsident wurde Dönitz.
Wallenstein- Gründungsmitglied
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Re: Wie wurde rechtlich Hitler Reichspräsident?
Ja, ich denke auch, nachdem Ermächtigungsgesetz konnten sie machen was sie wollten, die Nazis. Dass sie dann noch eine Volksabstimmung vollführten, ist erstaunlich - war diese rechtlich irgendwie notwendig oder war das einfach ein Feigenblatt einer Diktatur, die eigentlich machen kann was sie will, das aber dann doch irgendwie legitimieren wollte?
Hier der wiki Artikel dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksabstimmung_%C3%BCber_das_Staatsoberhaupt_des_Deutschen_Reichs
Und dann noch ein interessanter Artikel aus der taz, der erwähnt, dass nur in Hamburg Hitler zu dieser Abstimmung eine Rede hielt und trotzdem es dort 20% Gegenstimmen gab, im Reichsschnitt waren es 10%.
http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2004/08/17/a0078
Hier der wiki Artikel dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksabstimmung_%C3%BCber_das_Staatsoberhaupt_des_Deutschen_Reichs
Und dann noch ein interessanter Artikel aus der taz, der erwähnt, dass nur in Hamburg Hitler zu dieser Abstimmung eine Rede hielt und trotzdem es dort 20% Gegenstimmen gab, im Reichsschnitt waren es 10%.
http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2004/08/17/a0078
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Marek1964- Admin
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Re: Wie wurde rechtlich Hitler Reichspräsident?
Die Volksabstimmung war nur ein Feigenblatt. Nach dem Ermächtigungsgesetzt war sie nicht notwendig, denn dieses erlaubte der Regierung praktisch jedes Gesetz per Dekret zu erlassen, ohne Zustimmung von Parlament oder Volk.
Wallenstein- Gründungsmitglied
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