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Kanzler Kiesingers Notstandsgesetze - zum Schutz oder der Abschaffung von Demokratie?

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Beitrag von PatriceLumumba Do Apr 02, 2015 2:33 pm

Hallo

ganz zufällig entdeckte ich eine neue Information aus der Entstehungszeit der Notstandsgesetze, die auch die o.g. Frage beantworten kann:

Nach der Ermordung eines Studenten sind diese ziemlich aufgebracht und (!) ...  in dieser Situation verteilt ein "Verfassungsschutz"-Mann an 1968er-Studenten Molotow-Cocktails  und erklärt ihnen wie man die BILD-Zeitungswagen so umkippt, dass Benzin ausläuft und sie brennen!  

Entgegen der Aussage des nachfolgenen Verfassungsschutz-Rentners bei 27:51 vermute ich nicht, dass das ein Fehler oder "aus dem Ruder laufen" war, sondern eher geplant vom Bundeskanzler (ehemaliger Direktor der NAZI-Auslandspropaganda!) Kurt Georg Kiesinger, um Stimmung und "Fakten" zu schaffen, die Notstandsgesetze durchzubringen.

Fazit: Also der NAZI-Kanzler läßt mit V-Leuten Bild-Zeitungsautos anzünden, damit man gegen den selber angestifteten "Notstand" die "Notstandsgesetze" (=Abschaffung der Demokratie) durchzusetzen kann!

Kriminelle NAZIs in Funktion als Bundeskanzler bestellen über den angeblichen  "Verfassungsschutz" Brandanschläge unter falscher Flagge, um Demokratie abzuschaffen??
Den Film sollte man am besten ab 25:30 anschauen, wer wenig Zeit hat und nur diese kriminelle Aktion des Verfassungschutzmanns sehen will, ab 27:02



Zuletzt von Marek1964 am Do Apr 02, 2015 6:05 pm bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet (Grund : Den Film sollt man am besten ab 25:30 anschauen oder ab 27:02)

PatriceLumumba

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Beitrag von Marek1964 Do Apr 02, 2015 7:42 pm

Erstmal herzlich willkommen hier, Patrice.

Die notstandsgesetze wurden ja schon vor dem Jahre 1968 immer wieder diskutiert. Sie scheiterten aber an der Zweidrittelsmehrheitsanforderung. Mit der grossen Koalition wurde sie möglich - für mich allerdings erstaunlich, dass damals die SPD das mitmachte. Immerhin stimmten 53 SPD Abgeordnete dagegen, was aber die 2/3 Mehrheit nicht verhinderte.

Ja - Kanzler Kiesinger hatte eine nazionalsozialistische Vergangenheit und man muss wohl aus heutiger Sicht sagen, das sowas eigentlich nicht zu akzeptieren war, auch gerade weil seine Vergangenheitsbewältigung eher mau war. Wie aber der gesamten west- (wie auch ost-) deutschen Gesellschaft. Heute bin ich auf Mitscherlichs "Unfähigkeit zu trauern" gestossen, und Kiesinger war genau so ein Vertreter. Aber es war wohl damals mehrheitsfähig, erst mit der 68er Bewegung änderte sich dies.

Trotzdem bitte ich Dich, ihn nicht als "Kriminelle NAZI" Kanzler zu bezeichnen.

Aber autoritäre Züge liessen sich da schon erkennen, aber sie dürften damals auch vielfach in der Polizei vorhanden gewesen sein.

Ob jetzt dieser V-Mann aus dem Rudern lief oder tatsächlich Instruktionen von oben hatte - alles Spekulation. Auf jeden Fall ist ein agent provocateur für einen Rechtsstaat untragbar. V-Mann meinetwegen, aber nur um Informationen sammeln, nicht um selbst Straftaten zu begehen. Aber dazu vielleicht einen Thread.

Ein ganz besonders bedenklicher Fall ist derjenige von Karl-Heinz Kurras, der Benno Ohnesorg erschoss. Sein Freispruch, löste, zu Recht, heftige Unruhen aus, denn der Schuss traf Ohnesorg in den Hinterkopf. Es kann kaum notwehr vorgelegen haben. Pikanterweise war er aber IM der Stasi... tja, da denke man was man will. Der DDR waren jedenfalls die Unruhen in West-Berlin recht, der Trauerzug durfte durch die Transitstrecke durch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Karl-Heinz_Kurras

im Allgemeinen bin ich ein Kritiker der 68er Bewegung, aber hier bestand schon noch nachnholbedarf in Bezug auf Rechtstaatlichkeit. Wobei Polizeiübergriffe, die wenig oder gar nicht geahndet werden, leider immer wieder vorkommen, auch in Demokratien.

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Beitrag von PatriceLumumba Fr Apr 03, 2015 12:25 pm

Hi
ich denke ja, dass normalerweise ein Verfassungsschutzmann die Aufgabe hätte kriminelle Vorbereitungen aufzuspüren und rechtzeitig zu melden.  Seine Aufgabe ist also das Gegenteil von dem was er tat. Deshalb kann es m.E. kein "aus dem Ruder laufen" sein.

Mag sein, dass man ihm nicht direkt gesagt hat er soll das tun; üblicherweise macht man das so, dass man sagt, man erwartet/vermutet, dass auch Brandanschläge gemacht werden und dass man das auch gerne sehen und dokumentiert/fotografiert haben möchte. Und dass das ja auch wichtig ist, um die aktuelle Notstandsgesetz-Debatte voranzubringen.
Ein Augenzwinkern zu diesen Doppeldeutigen Aussagen und ein kluger V-Mann versteht was man von ihm erwartet und schon "läuft  aus dem Ruder"  was eigentlich ein klarer Auftrag war.

Auch so ein Auftrag ist doch kriminell und wenn er von jemandem kommt, ggf. auch über Mittelsmänner in gleicher Weise, der Direktor der NAZI-Auslandspropaganda war, dann darf man den nicht "krimineller" und "NAZI" nennen, nur weil er Kanzler ist?
Oder stimmt irgendwas sachlich oder sonstwie nicht?

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Beitrag von PatriceLumumba Fr Apr 03, 2015 12:33 pm

Vielleicht noch zum NAZI-Vorwurf: Ich verstehe, dass es in dieser Zeit gefährlich oder unangenehm sein konnte nicht mitzulaufen bei den NAZIs. Aber man ist doch nicht getötet worden oder ins Gefängnis gekommen, wenn man kein NSDAP-Mitglied wurde. Zusätzlich noch sich als Direktor der Auslandspropaganda anzudienen, das geht aber doch nur wenn man alles voll unterstützt, also eben ein NAZI ist. oder?

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Beitrag von Marek1964 Fr Apr 03, 2015 5:58 pm

PatriceLumumba schrieb:Vielleicht noch zum NAZI-Vorwurf: Ich verstehe, dass es in dieser Zeit gefährlich oder unangenehm sein konnte nicht mitzulaufen bei den NAZIs. Aber man ist doch nicht getötet worden oder ins Gefängnis gekommen, wenn man kein NSDAP-Mitglied wurde. Zusätzlich noch sich als Direktor der Auslandspropaganda anzudienen, das geht aber doch nur wenn man alles voll unterstützt, also eben ein NAZI ist. oder?

Ich verstehe Dich, gebe Dir weitgehend Recht. Aber in den sechziger war er wohl kein NAZI mehr, so meinte ich das. Halt ein Karrierist. Aber hätte nicht grad Bundeskanzler werden müssen, noch dazu in einer grossen Koalition.
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