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Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften

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Beitrag von Ceres Mi Apr 10, 2019 7:06 pm

Lieber Sebius,
heute geht es wieder bissel besser.  
Das hört sich ungeheuer interessant an, dass wir noch viele interessante römische Tafeln vor uns haben.
Hochinteressant! Mein Herz pocht mir vor lauter Spannung bis zum Hals bei der Vorstellung cheers

Ja, ich bin gespannt auf deine Zeile..

Lieben Gruß zurück nach Wien
Ceres Very Happy
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Beitrag von Sebius Mi Apr 10, 2019 7:36 pm

@Liebe Ceres,

die achte Zeile habe ich folgendermaßen übersetzt:

Zeile 8 ) Majuskel: PVBLICVM SOSINESTANORVM IVRE SVO FACERE LICERET AVT SEI PER AGRVM PREIVATVM SOSINESTANORVM
Zeile 8 ) Transkription: publicum Sosinestanorum iure suo facere liceret aut sei per agrum preivatum Sosinestanorum
Zeile 8 ) Übersetzung: Öffentliches Recht in Sosinesta erlaubt seinen Anspruch nach Sejanischen Recht hindurch den privaten Acker.


Mit dem Begriff PUBLICUM SOSINESTANORUM JURE ist eigentlich das Amt in Sosinesta als öffentliches Recht gemeint, aus dem heraus unter Anwendung des Sejanischen Rechtsspruches der jeweiligen Bachführung durch private Äcker zum Gemeinwohl erfolgt.  

Jetzt bist Du dran und ab der neunten Zeile geht es um die Frage der Abtretung eines Grundstückstreifens entlang der Grenze für das regulierte Bachbett, dazu habe ich eine Skizze angefertigt mit Texterklärung für diese- und nächste Zeile:

Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften - Seite 22 35483035xc
Skizze aus privater Hand

Die neunte und zehnte Zeile war ehrlichgestanden auch für mich nicht leicht zu durchschauen, hoffentlich ist diese kleine Skizze hilfreich, aber Du wirst das schon hinbekommen.

Lieben Gruß
Sebius

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Beitrag von Ceres Mi Apr 10, 2019 9:37 pm

Lieber Sebius,
wenn es für dich schon nicht leicht zu durchschauen war, dann weiß ich auch nicht.. Dann habe ich schon - ehrlich gesagt - bissel Bammel, es fehlerfrei hin zu bekommen.. Shocked
Aber deine Skizze wird mir sicher auch weiterhelfen. Danke dafür. Auf jeden Fall werde ich mich ernsthaft bemühen. Smile
Brauche ich aber Zeit.

Lieben Gruß
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Beitrag von Sebius Do Apr 11, 2019 8:30 am

@Liebe Ceres, lass Dir ruhig Zeit!

Das Interessante an dieser Inschrift ist die Kulturentwicklung hin zum öffentlichen Recht. Der Bach gehört demnach der Gemeinschaft (der „Gemeinde“) als öffentliches Recht, diese extrem moderne Rechtsauffassung vor mehr als zweitausend Jahren des Sejus ist faszinierend.

Wenn Du heutzutage in einem Park auf einer Bank sitzt, dann finden sich oftmals Schilder daran, wie z.B. „Eigentum der Gemeinde...“ die Bank gehört aber nicht der Verwaltung als natürliche Personen, einem Verwaltungsbeamten persönlich, z.B. dem Herrn Müller, der Frau Maier als Beamte, sondern einer Juristischen Person, also einer Verwaltung als Amt, dazu erklärt*

Müsste in der Rechtsgeschichte nachblättern, aber denke mich erinnern zu können, dass im Mittelalter viele später dieses römische Recht redigiert wurde, ein Bach, Fluss oder See Eigentum der Adelsfamilien persönlich waren, nämlich als natürliche Personen- und „gnadenhalber“ durfte man Wasser entnehmen oder darin baden... ein riesengroßer Unterschied im Rechtsanspruch der einfachen Bevölkerung.

Die Tafel stammt aus dem ersten Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung, also noch aus der Republikzeit Roms, dem Schnittpunkt hin zu den römischen Kaisern. Selbst dann blieb die Funktion des Senates aufrecht, dazu mehr falls Interesse*  

Lieben Gruß
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Beitrag von Ceres Do Apr 11, 2019 12:58 pm

Lieber Sebius,
das was du schreibst, ist immer hochinteressant! Ich lese mir jeden Link von dir durch. Wenn es aber paar Seiten sind, dann lese ich diese dann in aller Ruhe.
Ich mache mich dann bei der Reihe 9 bei. Hoffe ich bekomme es hin:

Ich habe schon die Zeile zu übersetzen versucht, muss aber jetzt noch herausfinden, wie ich den Satz formulieren soll (Feinheiten!!)
Da bin ich noch am grübeln... Im Groben hab ich es schon verstanden, dass es Salviena erlaubt sein soll, soviel Wasser aus dem Bach zu nehmen, wie er braucht..
Aber den Satz muss ich erstmal (feinheitlich) hinbekommen... Wink

Lieben Gruß
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Beitrag von Ceres Do Apr 11, 2019 2:11 pm

Lieber Sebius,
nach langer Überlegung bin ich zu dieser Übersetzung gekommen. Weiß aber nicht, ob ich da richtig liege, ich habe lange über den Satz nachgedacht:

Zeile 9) Majuskel: QVA RIVOM FIERI OPORTERET RIVOM IVRE SVO SALLVI[ ]S[ ] FACERE LICERET DVM QVANTI IS AGER AESTVMATV[ ]
Zeile 9 ) Transkription: qua rivom fieri oporteret rivom iure suo Sallvi[en]s[ibus] facere liceret dum quanti is ager aestumatu[s]

Zeile 9 ) Übersetzung: Auf der Seite wo (Sosinesta) den Bach werthält,  beauftragte er, den Bach mit Recht des Eigentümers (soll es) dem Sallviena erlaubt sein, solange er soviel (Wasser)
abschätzend für seinen Acker (zu) leiten.


Lieben Gruß
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Beitrag von Sebius Fr Apr 12, 2019 2:59 pm

@Liebe Ceres,

im Prinzip ist Dein Denkansatz richtig, mit zusätzlicher Erklärung der Wasserentnahme habe ich vorerst zu weit gedacht und eventuell verwirrt, mein Fehler.

Primär geht es in den beiden Zeilen nur um die Abtretung der Ackergrundstücke für den entstehenden Bach, bzw. dessen Verbreiterung und Ausbau. Wer sein Grundstück abtritt zahlt nichts, aber wer den Bach an seiner Grundstücksgrenze entlang laufen hat ohne an Ackeranteil zu verlieren, so wie auf meiner Skizze gezeichnet, der zahlt fürs Gemeinwohl, das ist der primäre Streitpunkt.

Den Beginn der Zeile neun habe ich so übersetzt „QUA RIVOM FIERI OPORTERET RIVOM = An der Seite der Bach entsteht“ (siehe Skizze), im Futurum, weil er zum Zeitpunkt noch nicht gebaut ist, dann folgt „JURE SUO SALLVIENSIBUS FACERE LECERET = sie beauftragen die Bewohner Sallviena herzustellen“ ebenfalls im Futurum, weil die Bewohner Sallviena es erst herstellen müssen*, hier die gesamte Zeile:

Zeile 9) Majuskel: QVA RIVOM FIERI OPORTERET RIVOM IVRE SVO SALLVI[ ]S[ ] FACERE LICERET DVM QVANTI IS AGER AESTVMATV[ ]
Zeile 9 ) Transkription: qua rivom fieri oporteret rivom iure suo Sallvi[en]s[ibus] facere liceret dum quanti is ager aestumatu[s]
Zeile 9 ) Übersetzung: An der Seite der Bach entsteht, sie beauftragen die Bewohner Sallviena herzustellen, demnach wie groß der Acker eingeschätzt wurde.


Bei den Streitfragen mischen sich Sachverhalte z.B. im Perfekt mit Optionen im Konjunktiv dazu, diese ergeben ein Futurum* Den Beginn der zehnte Zeile mit dem Vokabel ESSET im Imperfekt Konjunktiv Aktiv, das verlangt automatisch wieder ein Futurum, weil die Handlung nicht abgeschlossen ist, „es wäre, fände statt...* das macht den Text so kompliziert. Die Zehnte Zeile habe ich so übersetzt:

Zeile 10) Majuskel: ESSET QVA RIVOS DVCERETVR SALLVIENSES PEQVNIAM SOLVERENT TVM SEI ITA [ ]ARRET EEI IVDICES IVDICEN[ ]
Zeile 10) Transkription: esset qua rivos duceretur Sallvienses pequniam solverent tum sei ita [p]arret eei iudices iudicen[t]
Zeile 10) Übersetzung: Wäre dem so, würde die Seite den Bach entlang geführt an Sallviena, dann müssten sie dafür zahlen, weil nach Sejanischen Recht beabsichtigt, dem so die Richter der Meinung sind.


Wir sind bereits an der Hälfte des Textes angelangt, zur besseren Übersicht eine Gesamtdarstellung der Übersetzung:

Der Senatsangelegenheit Contrebia betreffend, diejenigen von damals werden beiwohnen als Richter wenn sich herausstellt nach Sejanischen Recht der Äcker Sallviena wegen. Von ab Sosinesta sie haben gekauft des Baches erzeugten Wasserführung, die Rechtssache worüber verhandelt wird in Sosinesta. Aus dem Recht die Bewohner Sallviena verkauft haben, nun gegen den Willen auffordern die Bewohner Allavona dazu, weil damals nach Sejanischen Recht (des Seius, 1. Jhd. v.) beabsichtigt war, dem so die Richter der Meinung sind. Dieser Acker hier worüber verhandelt wird von Sosinesta bis Sallviena der Rechtslage verkauft wurde, aber nicht nach Sejanischen Recht meinen sie, aus dem Recht den Besitz nicht verkauft haben.

Dasselbe welches oberhalb schon beschrieben vorliegt, die Richter demnach handeln nach Sejanischen Recht in Sosinesta, die Bürgerrechte existieren genauso für Sallviena. In neuartiger Weise im öffentlich- staatlichen Interesse durch Pfähle abgegrenzt nach Sejanischen Recht, innerhalb dieser Pfähle in Sallviena den Bach hindurch den Acker. Öffentliches Recht in Sosinesta erlaubt seinen Anspruch nach Sejanischen Recht hindurch den privaten Acker.

An der Seite der Bach entsteht, sie beauftragen die Bewohner Sallviena herzustellen, demnach wie groß der Acker eingeschätzt wurde. Wäre dem so, würde die Seite den Bach entlang geführt an Sallviena, dann müssten sie dafür zahlen, weil nach Sejanischen Recht beabsichtigt, dem so die Richter der Meinung sind.


Viele Versatzstücke im Text wiederholen sich, deshalb stelle ich in Mikroschrift alles bisherige inklusive Majuskel und Transkription ein, um Vergleiche anzustellen:

Zeile 1) Majuskel: SENATVS CONTREBIE[ ]SIS QVEI TVM ADERVNT IVDICES SVNTO SEI PAR[ ]RVM QVEM SALLVIENSES
Zeile 1) Transkription: Senatus Contrebie[n]sis quei tum aderunt iudices sunto Sei(us) par[ret ag]rum quem Sallvienses
Zeile 1) Übersetzung: Der Senatsangelegenheit Contrebia betreffend, diejenigen von damals werden beiwohnen als Richter wenn sich herausstellt nach Sejanischen Recht der Äcker Sallviena wegen.

Zeile 2) Majuskel: AB SOSINESTANEIS EMERVNT RIVI FACIENDI AQVAIVE DVCENDAE CAVSA QVA DE RE AGITVR SOSINESTANOS
Zeile 2) Transkription: ab Sosinestaneis emerunt rivi faciendi aquaive ducendae causa qua de re agitur Sosinestanos
Zeile 2) Übersetzung: Von ab Sosinesta sie haben gekauft des Baches erzeugten Wasserführung, die Rechtssache worüber verhandelt wird in Sosinesta.

Zeile 3) Majuskel: IVRE SVO SALLVIENSIBVS VENDIDISSE INVITEIS ALLAVONENSIBVS TVM SEI ITA PARRET EEI IVDICES IVDICENT
Zeile 3) Transkription: iure suo Sallviensibus vendidisse inviteis Allavonensibus tum sei ita parret eei iudices iudicent
Zeile 3) Übersetzung: Aus dem Recht die Bewohner Sallviena verkauft haben, nun gegen den Willen auffordern die Bewohner Allavona dazu, weil damals nach Sejanischen Recht (des Seius, 1. Jhd. v.) beabsichtigt war, dem so die Richter der Meinung sind.

Zeile 4) Majuskel: EVM AGRVM QVA DE RE AGITVR SOSINESTANOS SALLVIENSIBVS IVRE SVO VENDIDISSE SEI NON PARR[ ]T IVDICENT
Zeile 4) Transkription: eum agrum qua de re agitur Sosinestanos Sallviensibus iure suo vendidisse Sei(us) non parr[e]t iudicent
Zeile 4) Übersetzung: Dieser Acker hier worüber verhandelt wird von Sosinesta bis Sallviena der Rechtslage verkauft wurde, aber nicht nach Sejanischen Recht meinen sie,

Zeile 5) Majuskel: IVRE SVO NON VENDIDISSE
Zeile 5) Transkription: iure suo non vendidisse
Zeile 5) Übersetzung: aus dem Recht den Besitz nicht verkauft haben.

Zeile 6) Majuskel: EIDEM QVEI SVPRA SCRIPTEI SVNT IVDICES SVNTO SEI SOSINESTANA CEIVITAS ESSET TVM QVA SALLVIENSIS
Zeile 6) Transkription: eidem quei supra scriptei sunt iudices sunto Sei(us) Sosinestana ceivitas esset tum qua Sallviensis
Zeile 6) Übersetzung: Dasselbe welches oberhalb schon beschrieben vorliegt, die Richter demnach handeln nach Sejanischen Recht in Sosinesta, die Bürgerrechte existieren genauso für Sallviena.

Zeile 7) Majuskel: NOVISSVME PVBLICE DEPALA[ ]VNT QVA DE RE AGITVR SEI [ ]NTRA EOS PALOS SALLVIENSIS RIVOM PER AGRVM
Zeile 7) Transkription: novissume publice depala[r]unt qua de re agitur sei [i]ntra eos palos Sallviensis rivom per agrum
Zeile 7) Übersetzung: In neuartiger Weise im öffentlich- staatlichen Interesse durch Pfähle abgegrenzt nach Sejanischen Recht, innerhalb dieser Pfähle in Sallviena den Bach hindurch den Acker.

Zeile 8 ) Majuskel: PVBLICVM SOSINESTANORVM IVRE SVO FACERE LICERET AVT SEI PER AGRVM PREIVATVM SOSINESTANORVM
Zeile 8 ) Transkription: publicum Sosinestanorum iure suo facere liceret aut sei per agrum preivatum Sosinestanorum
Zeile 8 ) Übersetzung: Öffentliches Recht in Sosinesta erlaubt seinen Anspruch nach Sejanischen Recht hindurch den privaten Acker.

Zeile 9) Majuskel: QVA RIVOM FIERI OPORTERET RIVOM IVRE SVO SALLVI[ ]S[ ] FACERE LICERET DVM QVANTI IS AGER AESTVMATV[ ]
Zeile 9 ) Transkription: qua rivom fieri oporteret rivom iure suo Sallvi[en]s[ibus] facere liceret dum quanti is ager aestumatu[s]
Zeile 9 ) Übersetzung: An der Seite der Bach entsteht, sie beauftragen die Bewohner Sallviena herzustellen, demnach wie groß der Acker eingeschätzt wurde.

Zeile 10) Majuskel: ESSET QVA RIVOS DVCERETVR SALLVIENSES PEQVNIAM SOLVERENT TVM SEI ITA [ ]ARRET EEI IVDICES IVDICEN[ ]
Zeile 10) Transkription: esset qua rivos duceretur Sallvienses pequniam solverent tum sei ita [p]arret eei iudices iudicen[t]
Zeile 10) Übersetzung: Wäre dem so, würde die Seite den Bach entlang geführt an Sallviena, dann müssten sie dafür zahlen, weil nach Sejanischen Recht beabsichtigt, dem so die Richter der Meinung sind.


Auf diese Art kann man der noch ausstehenden Zeilen elf bis zwanzig Vergleiche anstellen und gleichzeitig Verbesserungen erwirken. Die sich wiederholenden einzelnen Vokabeln, oder Vokabelgruppen mit Suchfunktionen in der bisherigen Übersetzung abtasten und vergleichen.

Lieben Gruß
Sebius

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Beitrag von Ceres Fr Apr 12, 2019 4:55 pm

Lieber Sebius,

gar nicht so einfach das Ganze... Vielleicht ist es auch mein Fehler, dass mir manchmal die richtige Vorstellung fehlt, obwohl du es mir schon gut erklärt hast. Bin vielleicht doch zu blöde... Sad
Ich überdenke schon jedesmal jedes Wort genau und bekomme immer einen anderen Satz heraus als du, obwohl ich mich sehr bemühe.
Ich werde mir alles nochmal genau anschauen und dann die nächste Zeile übersetzen.

Im Hintergrund habe ich diese Zeile 11 übersetzt, aber ich bin damit nicht zufrieden. Ich muss den Satz nochmal überdenken...
Gib mir noch Zeit. Gar nicht so einfach...
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Beitrag von Ceres Fr Apr 12, 2019 10:03 pm

Lieber Sebius,

jetzt habe ich mir lange Zeit alles soweit angesehen und werde aus eines einfach nicht schlau.
Ich habe deinen Vermerk gelesen, das "tum sei ita parret" eine Redewendung ist und auch 2 mal im gesamten Text vorkommt.
parret kommt auch einzeln vor habe ich im gesamten Text gesehen. Ich habe nur heraus gefunden, dass das Wort "parret" in rechtlicher Verbindung verwendet wird (Seijanischen Recht); kann ich es so verstehen: TUM SEI ITA PARRET = weil damals nach Seijanischen Recht ja/so beabsichtigt war ? Aber ich finde das einzelne Wort "parret" nicht heraus.
Beim kleinen Caesar und co. zeigt sich nur das Wort mit einem r.. "paret"
Ich habe überall geschaut, wo/wie ich konnte und beschäftigt mich.

Lieben Gruß nach Wien
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Beitrag von Sebius Sa Apr 13, 2019 5:27 pm

@Liebe Ceres,

habe den Beitrag von gestern Abend gelöscht und editiert, um genauer darauf einzugehen:

Ja, das lateinische Vokabel PARRET kann man auch als PARET suchen und verwenden, grob umrissen der Inhalt der elften Zeile:

Sallviena möchte weder zahlen noch den Acker für den Bach abtreten, siehe obige Zeilen, dafür möchten sie das Bachbett am Nachbargrund eigenständig herstellen. Sie bieten den Arbeitsaufwand der Herstellung des Bachbettes beim Nachbar gegen eigenen Grundstücksverlust. Die Nachbargemeinde würde sich den Aufwand der Herstellung ersparen und würde im Gegensatz dazu die notwendige Ackerfläche für den Bachausbau verlieren.

Sallviensibus rivom iure suo facere licere sei non >  

Das Recht nach Sejus sieht das aber nach Meinung nicht vor (facere non licere):

> parret iudicent iure suo facere non licere.

In der zwölften Zeile wird diese Forderung als Ermessensbegründung zur Nachbargemeinde betrachtend abgelehnt.

Lieben Gruß
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Beitrag von Ceres Sa Apr 13, 2019 6:45 pm

Lieber Sebius,
mir ist schon klar, wie das gemeint ist; habe auch alle Wörter übersetzt.
Aber ich bekomme den Satz im Aufbau einfach nicht hin. Schon seit gestern Nachmittag brüte ich über den Satz.
Dieser ist ganz schön knifflig..


Zeile 11:
Sallviensibus rivom iure suo facere licere sei non parret iudicent iure suo facere non licere
= Nach Sajanischen Recht den Bach zu kaufen ist nicht erlaubt, die Richter meinen, dass sie ein Gesetz zu Gunsten Sallviensis machen (können), ist nicht erlaubt.


Ich lasse es mal so stehen. Kann mir aber auch vorstellen, dass ich den Satz nicht korrekt wiedergebe, aber ich bekomme es einfach nicht anders hin... Sad

Lieben Gruß
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Beitrag von Sebius So Apr 14, 2019 9:31 am

@Liebe Ceres,

wahrscheinlich liegt es an mir, das komplizierte Juristenlatein noch dazu aus der Antike nicht besser erklären zu können Neutral  

Zum besseren Verstehen des Textabschnittes der mit dem Rechtsbescheid des Caius Valerius Cai Filius Flaccus als amtierenden Imperator und Richter schließt, poste ich die Zeilen von eins bis vierzehn als Übersetzung, einleitend zu den von mir übersetzten Zeilen mit Majuskel und Transkription im Anschluss daran.

Das traurige vorweg, Rechtsbeugung haben mit Geld und politischen Senatseinfluss die engagierten Gesetze des Sejus vorerst ausgehebelt (Geld regiert die Welt), die Zeilen fünfzehn bis zwanzig stehen noch aus, mal schauen wie es dann weitergeht.

Übersetzung der Bronzetafel der Senatsangelegenheit Contrebia
(der Zeilen eins bis vierzehn):

Der Senatsangelegenheit Contrebia betreffend, diejenigen von damals werden beiwohnen als Richter wenn sich herausstellt nach Sejanischen Recht der Äcker Sallviena wegen. Von ab Sosinesta haben sie gekauft des Baches erzeugten Wasserführung, die Rechtssache worüber verhandelt wird in Sosinesta.

Aus dem Recht die Bewohner Sallviena verkauft haben, nun gegen den Willen auffordern die Bewohner Allavona dazu, weil damals nach Sejanischen Recht (des Seius, 1. Jhd. v.) beabsichtigt war, dem so die Richter der Meinung sind. Dieser Acker hier worüber verhandelt wird von Sosinesta bis Sallviena der Rechtslage verkauft wurde, aber nicht nach Sejanischen Recht meinen sie, aus dem Recht den Besitz nicht verkauft haben.

Dasselbe welches oberhalb schon beschrieben vorliegt, die Richter demnach handeln nach Sejanischen Recht in Sosinesta, die Bürgerrechte existieren genauso für Sallviena. In neuartiger Weise im öffentlich- staatlichen Interesse durch Pfähle abgegrenzt nach Sejanischen Recht, innerhalb dieser Pfähle in Sallviena den Bach hindurch den Acker. Öffentliches Recht in Sosinesta erlaubt seinen Anspruch nach Sejanischen Recht hindurch den privaten Acker.

An der Seite der Bach entsteht, sie beauftragen die Bewohner Sallviena herzustellen, demnach wie groß der Acker eingeschätzt wurde.

Wäre dem so, würde die Seite den Bach entlang geführt an Sallviena, dann müssten sie dafür zahlen, weil nach Sejanischen Recht beabsichtigt, dem so die Richter der Meinung sind. Die Bewohner Sallviena, den Bach rechtens seines Besitztum herzustellen erlaubt dem Gesetz nach Sejus nicht, es so beabsichtigt, sie meinen mit Recht es herzustellen nicht erlaubt sei. Nach Sejanischen Recht die Bewohner Sallviena den Bach herzustellen nur dann erlaubt sei, wenn Contrebia es zulässt.

Aus dem Senat wird dasjenige bewilligt, durch Willkür vor dem Acker privat auf jener Seite der Bach geführt wird an Sallviena (durch das Grundstück Contrebia). Im öffentlichen Interesse, von Staats wegen das Geld eingelöst wurde, der Richter erkennt zu (gezeichnet) Caius Valerius Cai Filius Flaccus der Imperator.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Zeilen 11) bis 14) mit Majuskel, Transkription und Übersetzung:

Zeile 11) Majuskel: SALLVIENSIBVS RIVOM IVRE SVO FACERE LICERE SEI NON PARRET IVDICENT IVRE SVO FACERE NON LICERE
Zeile 11) Transkription: Sallviensibus rivom iure suo facere licere sei non parret iudicent iure suo facere non licere
Zeile 11) Übersetzung: Die Bewohner Sallviena, den Bach rechtens seines Besitztum herzustellen erlaubt dem Gesetz nach Sejus nicht, es so beabsichtigt, sie meinen mit Recht es herzustellen nicht erlaubt sei.

Zeile 12) Majuskel: SEI IVDICARENT SALLVIENSIBVS RIVOM FACERE LICERE TVM QVOS MAGISTRATVS CONTREBIENSIS QVINQVE
Zeile 12) Transkription: sei iudicarent Sallviensibus rivom facere licere tum quos magistratus Contrebiensis quinque
Zeile 12) Übersetzung: Nach Sejanischen Recht die Bewohner Sallviena den Bach herzustellen nur dann erlaubt sei, wenn Contrebia es zulässt.    

Zeile 13) Majuskel: EX SENATV SVO DEDERIT EORVM ARBITRATV PRO AGRO PREIVATO Q[ ]A RIVOS DVCETVR SALLVIENSES
Zeile 13) Transkription: ex senatu suo dederit eorum arbitratu pro agro preivato q[u]a rivos ducetur Sallvienses
Zeile 13) Übersetzung: Aus dem Senat wird dasjenige bewilligt, durch Willkür vor dem Acker privat auf jener Seite der Bach geführt wird an Sallviena.          

Zeile 14) Majuskel: PVBLICE PEQVNIAM SOLVONTO IVDICIVM ADDEIXIT C VALERIVS C F FLACCVS IMPERATOR
Zeile 14) Transkription: publice pequniam solvonto iudicium addeixit C(aius) Valerius C(ai) f(ilius) Flaccus imperator  
Zeile 14) Übersetzung: Im öffentlichen Interesse, von Staats wegen das Geld eingelöst wurde, der Richter erkennt zu (gezeichnet) Caius Valerius Cai filius Flaccus der Imperator.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mit der Zeile 15) beginnt der Textabschnitt daran und wenn Du möchtest, dann versuche diese zu übersetzen.

Lieben Gruß
Sebius

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Beitrag von Ceres So Apr 14, 2019 11:04 am

Nein, lieber Sebius, das liegt nicht an dir.
Es liegt an mir, weil ich mich hiermit doch schwer tue mit dem Juristenlatein, obwohl du es einem anderen Menschen nicht besser erklären könntest. Es liegt einzig und allein bei mir!

Ich versuche dann die Zeile 15 und hoffe, dass ich mich bessere..

Lieben Gruß
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Beitrag von Ceres So Apr 14, 2019 12:25 pm

Lieber Sebius,
was meinst du? Habe ich es so hinbekommen?
Lieben Gruß
Ceres scratch

Zeile 15 Transkription: sentent[ia]m deixerunt quod iudicium nostrum est qua de re agitur secundum Sallvienses iudicamus quom ea res

Zeile 15 Übersetzung: Im Beschluss wurde gesagt, dass das Schiedsgericht von uns befindet auf der Seite worüber der Besitz verhandelt wird gemäß Sallviensis. Wir urteilen zusammen mit derselben Rechtssache.
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Beitrag von Sebius Di Apr 16, 2019 2:22 pm

@Liebe Ceres,

Du hast Dir sicherlich viel Mühe gegeben, jedoch wie Du auf diese Vokabeln kommst verstehe ich nicht. Habe sehr lange überlegt und gesucht, aber das lateinische Vokabel "SENTENTIAM = die Meinung (darüber)" im Akkusativ * und "IUDICUM = der Richter" * im Genitiv Plural und "NOSTRUM = unsere/von uns" *, also „unsere Richter“ bedeutet.

Ein Schiedsgericht ist ein nicht vollständig- rechtskräftiges Gericht, dem war aber nicht so, denn alle anwesenden Stadthalter waren Richter, entweder als Praetor * oder Decurio- Richter * Legislative und Exekutive waren im antiken Rom nicht getrennt, Gemeinde- und Stadtverwalter waren genauso örtlich- legitimierte Bezirksrichter. Der Bevölkerung blieb im Falle ausufernder Korruption nichts anderes übrig als nach Rom zu pilgern um mit den römischen Senatoren als Richter die Richter vor Ort zu klagen, wenn die einfache Bevölkerung wie hier beschrieben, aufgrund Korruption weder Acker noch Wasser hatten, weil das Sejanische Recht im wahrsten Sinne des Wortes verkauft wurde.

Es geht um Rechtsbeugung und Korruption, dann urteilten diese eher nicht „zusammen“ - sondern "IUDICAMUS = wir urteilen/verurteilen“ * entspricht mehr der Situation. Die Zeile fünfzehn habe ich so übersetzt, im Anschluss daran die Zeile sechzehn:

Zeile 15) Majuskel: SENTENT[ ]M DEIXERVNT QVOD IVDICIVM NOSTRVM EST QVA DE RE AGITVR SECVNDVM SALLVIENSES IVDICAMVS QVOM EA RES
Zeile 15) Transkription: sentent[ia]m deixerunt quod iudicium nostrum est qua de re agitur secundum Sallvienses iudicamus quom ea res
Zeile 15) Übersetzung: Die Meinung darüber haben sie gesagt, welche unsere Richter verhandeln darüber, worüber verfahren wird entlang Sallviena, wir verurteilen der Vorgehensweise!

Zeile 16) Majuskel: IVD[ ]ATA[ ]IS[ ]ATVS CONTREBIENSES HEISCE FVERVNT LVBBVS VRDINOCVM LETONDONIS F PRAETOR LESSO SIRISCVM
Zeile 16) Transkription: iud[ic]ata[st mag]is[tr]atus Contrebienses heisce fuerunt Lubbus Urdinocum Letondonis f(ilius) praetor Lesso Siriscum
Zeile 16) Übersetzung: Verurteilt wurde die Behörde- Gemeindeverwaltung aus Contrebia diese anwesend waren, der (Decurio- Richter) Lubbus Urdinocus Letondonis Filius der Sohn mit Vater, Stadthalter- Praetor, der Lessus Siriscus...


Die Zeile 17) schließt mit den vollständigen Namen an, welche Vater und Sohn beinhalten. Die Deklinationsendungen der Namen sind entscheidend, dazu brauchte ich einige Tage um das rauszufinden, es sind über zwanzig Namen im gesamten Text. Damit bin ich aber noch nicht fertig, ob die Angaben der Uni- Heidelberg stimmen muss ich noch herausfinden.

Lieben Gruß
Sebius

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Beitrag von Ceres Di Apr 16, 2019 3:44 pm

Lieber Sebius,

die Tafel ist wohl für mich doch eine Nummer zu groß. Sorry, da habe ich aber wieder daneben gelegen.  Sad Mich reinzufinden in dem juristischen Latein fällt mir auch gar nicht so leicht. Das kommt auch deutlich zum Ausdruck bei meinen Übersetzungen, obwohl ich mich sehr bemühe....
Ich muss dir ein sehr großes Lob für deinen Fleiß aussprechen. Ich weiß es sehr zu schätzen und danke dir dafür.

Lieben Gruß aus dem sonnigen, milden Magdeburg
Ceres
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Beitrag von Sebius Mi Apr 17, 2019 9:55 am

@Liebe Ceres,

in der Tat war diese Übersetzung der Bronzetafel aus Hispania Citerio nicht einfach, aber desto interessanter und bemerkenswert. Es zeigen sich ähnlich immer wiederkehrende Muster bis heute durch Übervorteilung einfacher Bevölkerung unter missbräuchlicher Anwendung der Amtsgewalt als Mittel der Rechtsbeugung einer korrupten Vetternwirtschaft in Staat und Gesellschaft, das schlimmste Übel im Rechtsstaat. Die restlichen Zeilen miteingenommen der gesamten Übersetzung.

Übersetzung der Bronzetafel aus Hispania Citerio, einem Rechtsverfahren mit Revision

Bronzetafel einer rechtlichen Verfügung- der Tabula Contrebiensis, einem gerichtlichen Verfahren und anschließenden Revisionsverfahren. Es geht um den öffentlichen Ausbau eines Bachbettes als Wasserzufuhr mehrerer Ortschaften durch deren privaten Äcker und dafür notwendigen Flächenabtretung an die Gemeinden. Dem Vorwurf der Rechtsbeugung, Korruption und richterlichen Willkür wegen, wer den Acker abtritt, bzw. behält und den Aufwand dafür entgeltet, vor allem den Bach nicht als öffentlich nach geltenden Sejanischen Recht sondern Privateigentum betreibt wird vom römischen Senat vorerst stattgegeben, dann im Zuge einer Revision eingeklagt, die verantwortlichen Beamten verurteilt. Datiert mit 15. Mai 87 v. Fundort Contrebia in Hispania Citertior, dem heutigen Spanien, Botorrior, aufbewahrt im Museum Zaragoza. Abbildung, Majuskel und Transkription aus dem Uni- Server Heidelberg Nr. HD000668 und Wikipedia. Die gesamte Übersetzung dazu:
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Der Senatsangelegenheit Contrebia betreffend, diejenigen von damals werden beiwohnen als Richter wenn sich herausstellt nach Sejanischen Recht der Äcker Sallviena wegen. Von ab Sosinesta sie haben gekauft des Baches erzeugten Wasserführung, die Rechtssache worüber verhandelt wird in Sosinesta. Aus dem Recht die Bewohner Sallviena verkauft haben, nun gegen den Willen auffordern die Bewohner Allavona dazu, weil damals nach Sejanischen Recht (des Seius, 1. Jhd. v.) beabsichtigt war, dem so die Richter der Meinung sind.

Dieser Acker hier worüber verhandelt wird von Sosinesta bis Sallviena der Rechtslage verkauft wurde, aber nicht nach Sejanischen Recht meinen sie, aus dem Recht den Besitz nicht verkauft haben.

Dasselbe welches oberhalb schon beschrieben vorliegt, die Richter demnach handeln nach Sejanischen Recht in Sosinesta, die Bürgerrechte existieren genauso für Sallviena. In neuartiger Weise im öffentlich- staatlichen Interesse durch Pfähle abgegrenzt nach Sejanischen Recht, innerhalb dieser Pfähle in Sallviena den Bach hindurch den Acker. Öffentliches Recht in Sosinesta erlaubt seinen Anspruch nach Sejanischen Recht hindurch den privaten Acker.

An der Seite der Bach entsteht, sie beauftragen die Bewohner Sallviena herzustellen, demnach wie groß der Acker dafür eingeschätzt wurde.

Wäre dem so, würde die Seite den Bach entlang geführt an Sallviena, dann müssten sie dafür zahlen, weil nach Sejanischen Recht beabsichtigt, dem so die Richter der Meinung sind. Die Bewohner Sallviena, den Bach rechtens als seines Besitztum herzustellen erlaubt dem Gesetz nach Sejus nicht, es so beabsichtigt, sie meinen mit Recht es herzustellen nicht erlaubt sei. Nach Sejanischen Recht die Bewohner Sallviena den Bach herzustellen nur dann erlaubt sei, wenn Contrebia es zulässt.

Aus dem Senat wird dasjenige bewilligt, durch Willkür vor dem Acker privat auf jener Seite der Bach geführt wird an Sallviena. Im öffentlichen Interesse, von Staats wegen das Geld eingelöst wurde, der Richter erkennt zu (gezeichnet) Caius Valerius Cai Filius Flaccus der Imperator.

Die Meinung darüber haben sie gesagt, welche unsere Richter verhandeln, worüber verfahren wird entlang Sallviena, wir verurteilen der Vorgehensweise! Verurteilt (wegen Korruption) wurde die Behörde- Gemeindeverwaltung aus Contrebia diese (als Richter) anwesend waren:

Der (Decurio- Richter) Lubbus Urdinocus Letondonis Filius der Sohn mit Vater, Stadthalter- Praetor. Der Lessus Siriscus Lubbus Filius, der Sohn mit Vater der Behörde- Gemeindeverwaltung. Der (Decurio- Richter) Babbus Bolgondiscus Ablonis Filius, der Sohn mit Vater der Behörde- Gemeindeverwaltung. Der Segilus Annicus Lubbus Filius, der Sohn mit Vater der Behörde- Gemeindeverwaltung. Der (Decurio- Richter) (I)ulovicus Uxe[lus] Filius, der Sohn mit Vater der Behörde- Gemeindeverwaltung. Der (Decurio- Richter) Ablus Tindilicus Lubbus Filius, der Sohn mit Vater der Behörde- Gemeindeverwaltung. Der Causa, Angelegenheit in Sallviena.  

Er verteidigt, der (Verteidiger) (J)assius Eihar Filius, der Sohn mit Vater Eihar aus Sallviena in der Causa/Angelegenheit in Allavona. Er verteidigt, der (Verteidiger) Turibas Teitabas Filius, der Sohn seines Vater in Allavona.

Das Amt in Contrebia, gezeichnet (unter Eid) „Balaisca Eidibus“ im Mai (15. Mai 87 v.) durch Lucius Cornelius (Senator), Chnaeus Octavius (Senator), der Consulen (Roms).

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Die Zeilen im Einzelnen, Majuskel, Transkription und Übersetzung, von eins bis zwanzig:

Zeile 1) Majuskel: SENATVS CONTREBIE[ ]SIS QVEI TVM ADERVNT IVDICES SVNTO SEI PAR[ ]RVM QVEM SALLVIENSES
Zeile 1) Transkription: Senatus Contrebie[n]sis quei tum aderunt iudices sunto Sei(us) par[ret ag]rum quem Sallvienses
Zeile 1) Übersetzung: Der Senatsangelegenheit Contrebia betreffend, diejenigen von damals werden beiwohnen als Richter wenn sich herausstellt nach Sejanischen Recht der Äcker Sallviena wegen.      

Zeile 2) Majuskel: AB SOSINESTANEIS EMERVNT RIVI FACIENDI AQVAIVE DVCENDAE CAVSA QVA DE RE AGITVR SOSINESTANOS
Zeile 2) Transkription: ab Sosinestaneis emerunt rivi faciendi aquaive ducendae causa qua de re agitur Sosinestanos
Zeile 2) Übersetzung: Von ab Sosinesta sie haben gekauft des Baches erzeugten Wasserführung, die Rechtssache worüber verhandelt wird in Sosinesta.    

Zeile 3) Majuskel: IVRE SVO SALLVIENSIBVS VENDIDISSE INVITEIS ALLAVONENSIBVS TVM SEI ITA PARRET EEI IVDICES IVDICENT
Zeile 3) Transkription: iure suo Sallviensibus vendidisse inviteis Allavonensibus tum sei ita parret eei iudices iudicent
Zeile 3) Übersetzung: Aus dem Recht die Bewohner Sallviena verkauft haben, nun gegen den Willen auffordern die Bewohner Allavona dazu, weil damals nach Sejanischen Recht (des Seius 1. Jhd. v.) beabsichtigt war, dem so die Richter der Meinung sind.  
   
Zeile 4) Majuskel: EVM AGRVM QVA DE RE AGITVR SOSINESTANOS SALLVIENSIBVS IVRE SVO VENDIDISSE SEI NON PARR[ ]T IVDICENT
Zeile 4) Transkription: eum agrum qua de re agitur Sosinestanos Sallviensibus iure suo vendidisse Sei(us) non parr[e]t iudicent
Zeile 4) Übersetzung: Dieser Acker hier worüber verhandelt wird von Sosinesta bis Sallviena der Rechtslage verkauft wurde, aber nicht nach Sejanischen Recht meinen sie,      
Zeile 5) Majuskel: IVRE SVO NON VENDIDISSE
Zeile 5) Transkription: iure suo non vendidisse  
Zeile 5) Übersetzung: aus dem Recht den Besitz nicht verkauft haben.

Zeile 6) Majuskel: EIDEM QVEI SVPRA SCRIPTEI SVNT IVDICES SVNTO SEI SOSINESTANA CEIVITAS ESSET TVM QVA SALLVIENSIS
Zeile 6) Transkription: eidem quei supra scriptei sunt iudices sunto Sei(us) Sosinestana ceivitas esset tum qua Sallviensis  
Zeile 6) Übersetzung: Dasselbe welches oberhalb schon beschrieben vorliegt, die Richter demnach handeln nach Sejanischen Recht in Sosinesta, die Bürgerrechte existieren genauso für Salviena.     

Zeile 7) Majuskel: NOVISSVME PVBLICE DEPALA[ ]VNT QVA DE RE AGITVR SEI [ ]NTRA EOS PALOS SALLVIENSIS RIVOM PER AGRVM
Zeile 7) Transkription: novissume publice depala[r]unt qua de re agitur sei [i]ntra eos palos Sallviensis rivom per agrum  
Zeile 7) Übersetzung: In neuartiger Weise im öffentlich- staatlichen Interesse worüber verhandelt wird, durch Pfähle abgegrenzt nach Sejanischen Recht, innerhalb dieser Pfähle in Sallviena den Bach hindurch den Acker.  

Zeile 8 ) Majuskel: PVBLICVM SOSINESTANORVM IVRE SVO FACERE LICERET AVT SEI PER AGRVM PREIVATVM SOSINESTANORVM
Zeile 8 ) Transkription: publicum Sosinestanorum iure suo facere liceret aut sei per agrum preivatum Sosinestanorum
Zeile 8 ) Übersetzung: Öffentliches Recht in Sosinesta erlaubt seinen Anspruch nach Sejanischen Recht hindurch den privaten Acker.      

Zeile 9) Majuskel: QVA RIVOM FIERI OPORTERET RIVOM IVRE SVO SALLVI[ ]S[ ] FACERE LICERET DVM QVANTI IS AGER AESTVMATV[ ]
Zeile 9 ) Transkription: qua rivom fieri oporteret rivom iure suo Sallvi[en]s[ibus] facere liceret dum quanti is ager aestumatu[s]  
Zeile 9 ) Übersetzung: An der Seite der Bach entsteht, sie beauftragen die Bewohner Sallviena herzustellen, demnach wie groß der Acker dafür eingeschätzt wurde.    

Zeile 10) Majuskel: ESSET QVA RIVOS DVCERETVR SALLVIENSES PEQVNIAM SOLVERENT TVM SEI ITA [ ]ARRET EEI IVDICES IVDICEN[ ]
Zeile 10) Transkription: esset qua rivos duceretur Sallvienses pequniam solverent tum sei ita [p]arret eei iudices iudicen[t]  
Zeile 10) Übersetzung: Wäre dem so, würde die Seite den Bach entlang geführt an Sallviena, dann müssten sie dafür zahlen, weil nach Sejanischen Recht beabsichtigt, dem so die Richter der Meinung sind.  

Zeile 11) Majuskel: SALLVIENSIBVS RIVOM IVRE SVO FACERE LICERE SEI NON PARRET IVDICENT IVRE SVO FACERE NON LICERE
Zeile 11) Transkription: Sallviensibus rivom iure suo facere licere sei non parret iudicent iure suo facere non licere  
Zeile 11) Übersetzung: Die Bewohner Sallviena, den Bach rechtens als seines Besitztums herzustellen erlaubt dem Gesetz nach Sejus nicht es so beabsichtigt, sie meinen mit Recht es herzustellen nicht erlaubt sei.      

Zeile 12) Majuskel: SEI IVDICARENT SALLVIENSIBVS RIVOM FACERE LICERE TVM QVOS MAGISTRATVS CONTREBIENSIS QVINQVE
Zeile 12) Transkription: sei iudicarent Sallviensibus rivom facere licere tum quos magistratus Contrebiensis quinque
Zeile 12) Übersetzung: Nach Sejanischen Recht die Bewohner Sallviena den Bach so herzustellen nur dann erlaubt sei, wenn Contrebia es zulässt.    

Zeile 13) Majuskel: EX SENATV SVO DEDERIT EORVM ARBITRATV PRO AGRO PREIVATO Q[ ]A RIVOS DVCETVR SALLVIENSES
Zeile 13) Transkription: ex senatu suo dederit eorum arbitratu pro agro preivato q[u]a rivos ducetur Sallvienses
Zeile 13) Übersetzung: Aus dem Senat wird dasjenige bewilligt, durch Willkür vor dem Acker privat auf jener Seite der Bach geführt wird an Sallviena.          

Zeile 14) Majuskel: PVBLICE PEQVNIAM SOLVONTO IVDICIVM ADDEIXIT C VALERIVS C F FLACCVS IMPERATOR
Zeile 14) Transkription: publice pequniam solvonto iudicium addeixit C(aius) Valerius C(ai) f(ilius) Flaccus imperator
Zeile 14) Übersetzung: Im öffentlichen Interesse, von Staats wegen das Geld eingelöst wurde, der Richter erkennt zu (gezeichnet) Caius Valerius Cai Filius Flaccus, der Imperator.  

Zeile 15) Majuskel: SENTENT[ ]M DEIXERVNT QVOD IVDICIVM NOSTRVM EST QVA DE RE AGITVR SECVNDVM SALLVIENSES IVDICAMVS QVOM EA RES
Zeile 15) Transkription: sentent[ia]m deixerunt quod iudicium nostrum est qua de re agitur secundum Sallvienses iudicamus quom ea res  
Zeile 15) Übersetzung: Die Meinung darüber haben sie gesagt, welche unsere Richter von uns verhandeln darüber, worüber verfahren wird entlang Sallviena, wir verurteilen der Vorgehensweise!

Zeile 16) Majuskel: IVD[ ]ATA[ ]IS[ ]ATVS CONTREBIENSES HEISCE FVERVNT LVBBVS VRDINOCVM LETONDONIS F PRAETOR LESSO SIRISCVM
Zeile 16) Transkription: iud[ic]ata[st mag]is[tr]atus Contrebienses heisce fuerunt Lubbus Urdinocum Letondonis f(ilius) praetor Lesso Siriscum  
Zeile 16) Übersetzung: Verurteilt wurde die Behörde- Gemeindeverwaltung aus Contrebia diese anwesend waren. Der (Decurio- Richter) Lubbus Urdinocus Letondonis Filius der Sohn mit Vater, Stadthalter- Praetor. Der Lessus Siriscus        

Zeile 17) Majuskel: LVBBI F [ ]GISTRATVS BABBVS BOLGONDISCVM ABLONIS F MAGISTRATVS SEGILVS ANNICVM LVBBI F MAGISTRATVS
Zeile 17) Transkription: Lubbi f(ilius) [ma]gistratus Babbus Bolgondiscum Ablonis f(ilius) magistratus Segilus Annicum Lubbi f(ilius) magistratus
Zeile 17) Übersetzung: Lubbus Filius, der Sohn mit Vater der Behörde- Gemeindeverwaltung. Der (Decurio- Richter) Babbus Bolgondiscus Ablonis Filius der Sohn mit Vater der Behörde- Gemeindeverwaltung. Der Segilus Annicus Lubbus Filius, der Sohn mit Vater der Behörde- Gemeindeverwaltung.  

Zeile 18) Majuskel: [ ]VLOVICVM VXE[ ]I F MAGISTRATVS ABLO TINDILICVM LVBBI F MAGISTRATVS CAVSSAM SALLVI[ ]
Zeile 18) Transkription: [---]ulovicum Uxe[--]i f(ilius) magistratus Ablo Tindilicum Lubbi f(ilius) magistratus caussam Sallvi[ensium]
Zeile 18) Übersetzung: Der (Decurio- Richter) (I)ulovicus Uxe[lus] Filius der Sohn mit Vater der Behörde- Gemeindeverwaltung. Der (Decurio- Richter) Ablus Tindilicus Lubbus Filius der Sohn mit Vater der Behörde- Gemeindeverwaltung. Der Causa, Angelegenheit in Sallviena.    

Zeile 19) Majuskel: DEFE[ ]ASSIVS EIHAR F SALLVIENSIS CAVSSAM ALLAVONENSIVM DEFENDIT TVRIBAS TEITABAS F
Zeile 19) Transkription: defe[ndit ---]assius Eihar f(ilius) Sallviensis caussam Allavonensium defendit Turibas Teitabas f(ilius)
Zeile 19) Übersetzung: Er verteidigt, der (Verteidiger) (J)assius Eihar Filius der Sohn mit Vater die Gemeinde Sallviena in der Causa/Angelegenheit Allavona. Er verteidigt, der (Verteidiger) Turibas Teitabas Filius der Sohn seines Vater  

Zeile 20) Majuskel: [ ]TVM [ ]ONTREBIAE BALAISCAE EIDIBVS MAIEIS L CORNELIO CN OCTAVIO CONSVLIBV[ ]
Zeile 20) Transkription: [Allavonensis ac]tum [C]ontrebiae Balaiscae Eidibus Maieis L(ucio) Cornelio Cn(aeo) Octavio consulibu[s]
Zeile 20) Übersetzung: die Gemeinde Allavona. Das Amt Contrebia, gezeichnet Balaisca Eidibus im Mai, Lucius Cornelius (Senator), Chnaeus Octavius (Senator), der Consulen (Roms).

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Abbildungen der Bronzetafel aus Hispania Citerio:
Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften - Seite 22 35533847le
Abbildung aus dem Server der Uni- Heidelberg Nr. HD000668
Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften - Seite 22 35533851ei
Abbildung Wikipedia: https://holartica.blogspot.com/2014/03/contrebia-belaisca.html

Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften - Seite 22 35534254qk
als PDF- Datei zum Download
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Lieben Gruß aus dem sonnigen Wien
Sebius sunny

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Beitrag von Ceres Mi Apr 17, 2019 4:46 pm

Lieber Sebius,
das ist wirklich erstaunlich, dass du es immer so toll hin bekommst! Ja, diese Inschrift hat es wirklich in sich für einen Laien - wie mich - die aber extrem spannend ist. keine Frage.
Du bist eben der Größte *Respect!!* Was ich immer wieder hoch beeindruckt und ich bewundere..
Für mich war die Inschrift eine harte Nuss, aber du bist eben ein Experte und gibst dir unglaubliche Mühe und Fleiß. Dafür gebührt dir meine ganze Hochachtung und Dank!

Darf ich die nächste Tafel suchen?
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Beitrag von Ceres Mi Apr 17, 2019 4:59 pm

Ich hätte hier etwas gefunden und hoffe, dass wir diese Grabinschrift (54 v.) noch nicht hatten (bin nicht sicher):

Majuskel:
M VALERIVS M F
M N MESSAL
P SERVEILIVS C F
ISAVRICVS
CENS
[ ]X S C TERMIN

Transkription:
M(arcus) Valerius M(arci) f(ilius) / M(ani) n(epos) Messal(la) / P(ublius) Serveilius C(ai) f(ilius) / Isauricus / cens(ores) / [e]x s(enatus) c(onsulto) termin(averunt)

Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften - Seite 22 Tj82pqsl
http://edh-www.adw.uni-heidelberg.de/edh/inschrift/HD000049

Was sagst du dazu lieber Sebius?

Lieben Gruß
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Beitrag von Sebius Fr Apr 19, 2019 9:48 am

@Liebe Ceres,

leider hatten wir die Inschrift mit der Nr. HD000049 schon.

Es geht um einen der Grenzsteine jener Liegenschaften aus einem Senatsbeschluss heraus entlang des Tiber um 54 v., also 33 Jahre nach der politischen Funktion des Caius Valerius Cai Filius Flaccus als Imperator beschrieben auf der jetzt übersetzten Bronzetafel aus Contrebia Hispania Citertior, dem heutigen Spanien Botorrior, dem Jahre 87 v.

Deren Grundstücke entlang des Tiber des Marcus Valerius, dessen Sohn mit Enkel Messalla und Publius Serveilius Cai Filius, politischer Werdegang und gleichzeitigen Reichtum als Juristen und Politiker.
Sebius schrieb: Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften - Seite 22 34961124dh
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Mit divergenter Gesetzgebung als Politiker und gleichzeitiger Vollzugsmacht als Jurist, alle waren sie Richter und Staatsanwälte, treiben diese wohl mächtigste Berufsgruppe jeden normalen Mitbürger in ausweglose Situationen, sogenannter „Juristischer Gabel“ egal wie sich das Opfer entscheidet es hat bereits von vornherein verloren, entsteht unermesslicher Reichtum und gleichzeitiger Hass aus einer hilflos- ausgelieferten Bevölkerung demgegenüber. Das ließ diese Berufsgruppe mitunter verfolgen und umbringen.

Vielleicht findest Du eine andere interessante Inschrift Neutral  

Lieben Gruß
Sebius

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Beitrag von Ceres Fr Apr 19, 2019 3:37 pm

Lieber Sebius,
jetzt war ich mir gar nicht sicher mit dieser Inschrift. Ich schaue mal nach einer anderen. Mal schauen, ob ich was sehr
Interessantes finde.

Lieben Gruß
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Beitrag von Ceres Fr Apr 19, 2019 4:19 pm

Lieber Sebius,
was sagst du hierzu?
Das hatten wir bestimmt noch nicht.

Majuskeln:
IVSSV IMP CAESARIS DIVI F
C CORNELIVS CN F GALLVS
PRAEF FABR CAESARIS DIVI F
FORVM IVLIVM FECIT
DIVO CAESARI DIVI IVLII F AVGVSTO
TI CAESARI DIVI AVGVSTI F AVGVSTO
SACRVM

Transkription:
Iussu Imp(eratoris) Caesaris Divi f(ili) / C(aius) Cornelius Cn(aei) f(ilius) Gallus / praef(ectus) fabr(um) Caesaris Divi f(ili) / forum Iulium fecit // Divo Caesari Divi Iulii f(ilio) Augusto / Ti(berio) Caesari divi Augusti f(ilio) Augusto / sacrum

Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften - Seite 22 Hr5npwj9
Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften - Seite 22 Uuctztvl


https://edh-www.adw.uni-heidelberg.de/edh/inschrift/HD016234
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Beitrag von Sebius Sa Apr 20, 2019 9:27 am

Liebe Ceres,

leider hatten wir diese sehr interessante Inschrift bereits, damals noch in Thread: „Die letzten Tage der Cleopatra VII“ - hast Du auch prima übersetzt!

Die Seiten wurden im Forum leider gelöscht, gibt es nicht mehr, aber in meinem Archiv als PDF- Datei ist diese ausgesprochen spannende Inschrift aus dem Zeitfenster: So Okt 29, 2017 4:41 pm > Sa Nov 04, 2017 11:07 am - noch vorhanden:

Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften - Seite 22 35556673vf
PDF- Datei Archiv „Die letzten Tage der Cleopatra VII
Von Datum/Uhrzeit: So Okt 29, 2017 4:41 pm > Sa Nov 04, 2017 11:07 am


Besagte Gallus Inschrift des Obelisk am Petersplatz des Cornelius Gallus    

Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften - Seite 22 35556817ih
Rekonstruktion der Gallus Inschrift Obelisk am Petersplatz Rom (Uni Heidelberg)
https://edh-www.adw.uni-heidelberg.de/edh/inschrift/HD016234/iiif#?cv=13&locale=de-DE&c=0&m=0&s=0&r=0&xywh=-112%2C-1359%2C2222%2C4119

Jetzt erkennst Du wie logistisch vernetzt reale Vergangenheit ist, dieselben Namen, dieselben Orte, alles passt chronologisch zusammen, ich finde das großartig!  
Du wirst sicher eine noch nicht übersetzte Inschrift entdecken  Übersetzungen alter Lateinischer Inschriften - Seite 22 35554075lg

Lieben Gruß
Sebius

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Beitrag von Ceres Sa Apr 20, 2019 11:16 am

Salve lieber Sebius,
ich sehe schon... es wird immer schwieriger, eine Tafel-Inschrift zu finden. Ich habe mir zwar alles auf Rohlinge gebrannt; aber das ist schon sehr viel.Ich müsste alles erst durchforsten, da ich leider Gottes nicht alle so im Kopf habe.
Ich werde nochmals schauen, vielleicht finde ich doch noch eine interessante Inschrift.
Ich gebe nicht auf!

Dir noch einen wunderschönen Tag

Lieben Gruß
Ceres Very Happy

EDIT:
Was hältst du hiervon? Denke, dass wir uns von dieser Seite einiges vorknöpfen könnten? Oder sollten wir diese Seite nicht so ganz trauen (was ich aber nicht denke..)??
Deine Meinung interessiert mich brennend. Und bevor ich hiervon etwas suchen würde, warte ich erstmal deine Meinung ab.
http://www.ostia-antica.org/inscript.htm
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Beitrag von Ceres Sa Apr 20, 2019 12:36 pm

Hier habe ich noch was interessantes aus der Datenbank Heidelberg gefunden.
Ich verlinke es einfach mal.

https://edh-www.adw.uni-heidelberg.de/edh/inschrift/HD079502
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